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Grabmale und Pflege

Auf den Grabstätten können zum Gedenken der dort Ruhenden Grabmale stehend oder liegend erstellt werden. Die Gestaltungsvorschriften hinsichtlich Größe und Material finden Sie in der Friedhofssatzung der Stadt Norderstedt, die auch Grabeinfassungen regelt.

Die Errichtung und Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Genehmigung, die in der Regel von den zugelassenen Steinmetzbetrieben eingeholt wird, ist rechtzeitig vor der Errichtung des Grabmales oder der Einfassung zu beantragen.

Grabmale sind nach den Versetzrichtlinien des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind. Das ist durch die Steinmetzbetriebe zu gewährleisten. Die Stadt Norderstedt ist als Friedhofsträger nach den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, jährlich sämtliche Grabmale auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen.

Diese Überprüfung erfolgt im Frühjahr, nach Beendigung der Frostperiode, durch eine von der Stadt Norderstedt beauftragte Fachfirma. Bei nicht standsicheren Grabmalen werden die Nutzungsberechtigten durch die Friedhofsverwaltung angeschrieben, mit der Aufforderung, das Grabmal umgehend befestigen zu lassen. Das ist in einem solchen Fall dringend erforderlich, da eventuell Personen durch umstürzende Grabmale verletzt werden können.

Im Schadenfall können dann auf den Nutzungsberechtigten evtl. Schadenersatzansprüche zukommen.

Grabstättenpflege und Bepflanzung

Zur würdigen Gestaltung der Grabstätte gehört die immer wiederkehrende Grabpflege. Der Kunde hat die Möglichkeit, die ihm für die Dauer der Nutzungszeit zur Verfügung gestellte Beetfläche nach seinen Vorstellungen zu bepflanzen.

Er wählt entweder die saisonale Wechselbepflanzung mit jahreszeitlichen Blumen wie z. B. Stiefmütterchen und Eisbegonien, bepflanzt das Beet mit Stauden oder Bodendeckern oder schmückt das Grab zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem Blumenstrauß oder einer hübsch bepflanzten Schale. Auch eine Kombination ist möglich.

Dabei sind viele Aspekte zu berücksichtigen:

  • Die Pflanzenauswahl und -menge
  • Welche Standortansprüche haben die Pflanzen?
  • Wie oft muss die Grabstelle gegossen und gedüngt werden?
  • Wie und wann sind vorhandene Pflanzen fachlich zu beschneiden?

Nicht allen Hinterbliebenen ist es möglich, sich um eine beständige und aufwendige Pflege der Grabstelle selbst zu kümmern. Hier bietet die Vergabe der Grabpflege, zum Beispiel an eine Gärtnerei, einem lokalen Gartenbaubetieb bzw. einem Dauergrabpflege-Fachbetrieb, die Möglichkeit, das Grab in gute Hände zu übergeben.