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Streumittel

Grundsätzlich ist es nicht mehr erlaubt, um Wege von Schnee und Eis zu befreien, Streusalze sowie andere chemische Auftaumittel zu benutzen. Aufgrund ihrer Aggressivität schädigen sie Bäume sowie andere Pflanzen und verunreinigen außerdem das Grundwasser. Schnee ist daher zu räumen, gegen Eisglätte sind abstumpfende Mittel zu streuen.

Kann ich trotzdem noch streuen?

Glatte Stellen müssen mit abstumpfenden Mitteln, wie Sand oder Granulat, abgestreut werden. Streugut erhalten Sie u.a. in gut sortierten Baumärkten.

Gibt es Ausnahmen?

Nur in besonderen Ausnahmefällen, wie z. B. nach Blitzeis, oder an Gefahrenstellen, wie Treppen, Rampen, Brücken, an starkem Gefälle oder Steigungen, darf Streusalz verwendet werden. Aber auch dann dürfen Baumscheiben, also die offenen Bereiche rund um einen Baumstamm, und begrünte Flächen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreut werden.

Darf das Betriebsamt Streusalz benutzen?

Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und um die Verkehrssicherheit auf Fahrbahnen und Radwegen durchgehend gewährleisten zu können, ist es dem Betriebsamt der Stadt Norderstedt erlaubt, Feuchtsalze zu nutzen. Das Besondere: durch modernste Technik werden nur geringste Salzmengen umweltschonend aufgebracht. Während früher etwa 30 g Salz pro Straßenfläche genutzt wurden, genügen heute 10 g pro – das ist eine Reduzierung um zwei Drittel bei besserer Wirkung.