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Provisorische Gehwegüberfahrten

Eine Provisorische Gehwegüberfahrt hat den Zweck Untergrund und Oberfläche des Öffentlichen Bereiches zwischen Fahrbahn und Grundstück zu schützen und die Verkehrssicherheit während einer Baustelle zu gewährleisten.
Umgangssprachlich werden diese auch „Baustellenzufahrten“ genannt.

Es ist auch möglich, dass eine bereits vorhandene Dauerhafte Zufahrt den Zweck der Provisorischen Gehwegüberfahrt ohne bauliche Veränderung erfüllt und somit genutzt werden darf.

Die Entscheidung, welche Genehmigung erteilt wird, liegt ausschließlich bei der Stadt Norderstedt.

Wer kann eine Provisorische Gehwegüberfahrt beantragen?

Da mit dem Antrag auch die entsprechende Verantwortlichkeit sowie die entstehenden Kosten übernommen werden, ist es sinnvoll, sich vorher zwischen z.B. Bauherren, Architekten, Bauunternehmen, Ingenieuren etc. abzustimmen, wer den Antrag stellt.

Worauf ist bei der Beantragung einer Provisorischen Gehwegüberfahrt zu achten?

Es ist dringend erforderlich, einen Lageplan mit der genauen Vermaßung der Provisorischen Gehwegüberfahrt mit dem Antrag zusammen einzureichen. Außerdem muss für die bauliche Herstellung bzw. den Rückbau einer Provisorischen Gehwegüberfahrt, vier Wochen vor der geplanten Herstellung, eine Verkehrsrechtliche Genehmigung bei der Verkehrsaufsicht beantragt werden. Die Art der Herstellung und Schichtdicken sowie die zu verwendenden Materialien werden in der Genehmigung genannt. Die Umsetzung wird durch das Betriebsamt kontrolliert.