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Winterdienst

Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiter*innen die Fahrbahnen und Radwege frei und streuen bei Glatteis. Aber auch die Gehwege vor städtischen Spielplätzen und Grünflächen, Bushaltestellen sowie Treppen und Unterführungen werden von uns von Schnee und Eis befreit. Eine Anliegerpflicht zum Winterdienst auf Fahrbahnen besteht nicht.

Alles wichtige zum Winterdienst in Norderstedt finden Sie zusammengefasst auch hier:

Wie werden die Straßen gereinigt?

Die Reinigung der Straßen von Schnee und Eis wird von unseren Einsatzleitern individuell geplant und festgelegt. Oberste Priorität haben dabei immer die Hauptverkehrsstraßen. Erst danach werden, je nach Bedarf und Kapazität, auch andere Straßen bearbeitet.

Womit werden Straßen von Schnee und Glatteis befreit?

Zur Befreiung der Fahrbahnen von Eis und zum Schutz vor Glätte wird heute nicht mehr auf Splitt, sondern auf spezielles Feuchtsalz gesetzt, das dank moderner Streutechniken und mit modernster Technik in geringen umweltverträglichen Mengen ausgebracht werden kann. Durch diese so genannte Punktstreuung liegt der Streusalzverbrauch heute wesentlich niedriger, als es bei herkömmlichen Winterdiensten der Fall war.

Welche Plichten haben die Anlieger*innen?

Die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen ist Aufgabe der Eigentümer und Eigentümerinnen der jeweils angrenzenden Grundstücke bzw. der von ihnen dazu beauftragten Personen wie Hausmeister, Firmen oder Mieter und Mieterinnen.

Wo muss geräumt werden?

Grundsätzlich müssen alle Gehwege rund um das Grundstück von den Anlieger*innen von Schnee und Eisglätte befreit werden. Auch wenn ein Grünstreifen, Graben oder Ähnliches dazwischen liegen sollte. Auch Fußgängerüberwege fallen in den Aufgabenbereich der Anlieger*innen.

Wie sind Schnee und Eis zu beseitigen?

Auf Gehwegen oder begehbaren Seitenstreifen muss ein mindestens 1,5 m breiter Streifen freigeräumt werden. Sollte der Schneefall anhalten, müssen die Wege wieder geräumt werden, sobald sie nicht mehr passierbar sind.

Außerdem müssen die Gehwege bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen, wie Sand oder Granulat, bestreut werden, bei Bedarf auch wiederholt.

Streusalz oder andere auftauende Mittel sind hier grundsätzlich nicht erlaubt. Nur an besonderen Stellen wie abschüssigen Strecken und auf Treppenstufen oder wenn bei Eisregen abstumpfende Mittel keine Wirkung mehr zeigen, darf Streusalz eingesetzt werden.

Wann muss geräumt werden?

Schnee und Glatteis müssen werktags, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt werden.
Sofern der Schneefall anhält, muss der neue Schnee unverzüglich im Lauf des Tages geräumt werden. Im Laufe des Tages entstehende Glätte ist ebenfalls unverzüglich mit abstumpfenden Stoffen abzustreuen. Ab 20 Uhr können Schnee und Eis bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.

Wohin mit dem Schnee?

[Bei Räumarbeiten anfallenden Schnee oder Eis können Sie auf dem Drittel des Gehwegs lagern, das direkt an die Fahrbahn grenzt. So verhindern Sie, dass ein Schneepflug versehentlich Schnee von der Fahrbahn auf den bereits geräumten Gehweg schiebt. Sollten die Schneemassen zu groß sein, können sie außerdem am Fahrbahnrand gelagert werden, wenn dadurch kein Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Auf keinen Fall dürfen Sie Schnee auf einen angrenzenden Radweg oder einen Rinnstein räumen.

Was ist mit Haltestellen und öffentlichen Personennahverkehr?

Bushaltestellen, die sich auf den Gehwegen befinden, werden grundsätzlich vom Betriebsamt der Stadt Norderstedt geräumt und gestreut. Für den Gehweg rundherum ist weiterhin der Anlieger zuständig. Er hat den Gehweg so zu räumen, dass ein gefahrloser Zugang zur Bushaltestelle und zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet ist.

Was passiert, wenn ich nicht räume und streue?

Für eine Nichtbeachtung der Winterdienstpflicht können Zwangsmaßnahmen und Bußgelder bis zu 500 Euro verhängt werden. Im schlimmsten Fall, etwa bei einem Unfall, kann es sogar noch teurer werden, da Strafverfahren wegen Körperverletzung und Schadensersatzforderungen drohen. Deshalb sollten Sie lieber einmal zu viel als zu wenig tätig werden.

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