Container und Big Bags
Immer, wenn der normale Abfallbehälter nicht mehr ausreicht, sind unsere Container und Big Bags die beste Wahl. Sie bieten viel Platz für Ihre Abfälle und können einfach und bequem befüllt werden. Danach kümmern wir uns um den Abtransport.
Entsorgung über Big Bag
Unser Abfallsack BIGGI besteht aus Recycling-fähigem Kunststoff. Mit seinem Volumen von ca. einem Kubikmeter und Abmessungen von ca. 90 x 90 x 110 cm (L x B x H) kann er bis maximal 1000 Kilogramm befüllt werden. Dabei können Sie die gleichen Abfälle wie in einem Container entsorgen, wie z.B. Bauschutt, Gartenabfälle oder gemischte Siedlungsabfälle. Das ist besonders praktisch für Abfälle von ein bis vier Kubikmetern.
Wo sind Big Bags erhältlich ?
- Rathaus Norderstedt im 1. Stock, Bereich Abfall und Verwaltung
- Wertstoffhof Norderstedt, Friedrich-Ebert-Straße 76
- Firma H. J. Burmeister GmbH, Segeberger Chaussee 389
- Hempels Gebrauchtwarenhaus, Stormarnstraße 34-36
Wichtig!
Der Kran des Entsorgungsfahrzeugs kann maximal 3 Meter ausschwenken. Bitte stellen Sie die gefüllten Big Bags frei zugänglich, nicht unter Bäumen, Carports oder hinter hohen Hecken bereit.
Die Kosten für Big Bags bei Gewerbebetrieben
Gewerbebetriebe erhalten eine Rechnung gemäß Entgeltordnung.
Einen Big Bag gibt es zum Beispiel für gemischten Bauabfall (AVV 20 03 07) für 106,90 Euro zzgl. MwSt..
Weitere Abfallarten und Preise erhalten Sie gern auf Anfrage.
Stand: 01.01.2025
Entsorgung über Container
Wenn auch Big Bags nicht mehr ausreichen, können wir Ihnen mit unseren Abrollcontainern eine weitere Möglichkeit bieten, Ihre Abfälle zu entsorgen. Als zuverlässiger Partner im Containerdienst bieten wir Ihnen für fast alles, was anfällt Container in den Größen 6 bis 30 Kubikmeter an. Gut zu wissen: Für Bauschutt kommen nur Container bis maximal 10 m³ in Frage, da unsere Fahrzeuge sonst überladen sind.
Welche Containergrößen gibt es ?
Wir bieten Container in verschiedenen Größen bis 30 m³ an.
Für Bauschutt kommen nur Container bis maximal 10 m³ in Frage, da unsere Fahrzeuge sonst überladen sind.
| Füllvolumen | Länge | Breite | Höhe |
|---|---|---|---|
| 6 – 10 m³ | bis 6,00 m | ca. 2,50 m | ca. 1,00 m |
| 16 – 20 m³ | bis 6,00 m | ca. 2,50 m | bis 1,80 m |
| 30 m³ | ca. 6,00 m | ca. 2,50 m | ca. 2,30 m |
Wichtig!
Bitte achten Sie darauf, dass ausreichend Rangierfläche für das Abstellen des Containers vorhanden ist. Eine Vermischung der Abfälle mit Sonderabfällen, wie Asbest (Eternit), künstlichen Mineralfasern (z.B. Glaswolle) oder elektrischen Geräten ist strengstens verboten und führt zu erheblichen Mehrkosten. Die Entsorgung von Abfällen wie z.B. asbesthaltige Baustoffe oder künstliche Mineralfasern klären wir gerne mit Ihnen auf Anfrage. bitte die Abrollcontainer nicht über bordwandhöhe beladen!
Bestellen - Liefern - Abholen von Containern
Innerhalb von 2 Werktagen steht der Container bei Ihnen. Sie sagen uns, wann der gefüllte Container wieder abgeholt werden soll. Unser Abfall-Service-Center, Telefon 535 95 800 oder E-Mail abfall-service-center@norderstedt.de, nimmt Ihre Bestellung gern entgegen.
Bitte beachten Sie!
Für eine Aufstellung auf öffentlichen Grund (z.B. Straße, Parkstreifen) ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig.
Für eine Aufstellung auf privatem Grund (z.B. Hofeinfahrt, Grundstück, Auffahrt) ist eine
- PDF-Datei: 1.5 MB
notwendig.
Die Kosten für Gewerbebetriebe
Neu: Was muss ich bei der Abgabe von Bauschutt beachten?
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es Änderungen hinsichtlich der Annahme von Bauschutt auf dem städtischen Wertstoffhof und bei der Entsorgung mittels „Big Bags“ und Containern.
Da dem Bauschutt die mögliche Belastung mit Asbest nicht durch reine Inaugenscheinnahme anzusehen ist, gibt der Gesetzgeber hier eine klare Systematik vor: Sämtliche Baumassen, welche Asbest enthalten könnten und vor Oktober 1993 verbaut worden sind, stehen demnach unter Generalverdacht, sind also untersuchungspflichtig. Die Kundinnen und Kunden des Betriebsamtes müssen nachweisen, dass mineralischer Bauabfall, der entsorgt werden soll, asbestfrei ist. Dies kann zum Beispiel durch ein Gutachten eines Sachverständigen geschehen. Oder mittels eines Nachweises, dass das Material nachweislich nach Oktober 1993 verbaut worden ist.
Die Erklärung sowie der Nachweis zur Asbestfreiheit von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen müssen bei der Annahme schriftlich vorliegen. Den Vordruck gibt es hier Vordruck Asbestfreiheit , auf dem Wertstoffhof oder beim Abfall-Service-Center. Wird der Nachweis nicht erbracht, werden die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle grundsätzlich als asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle eingestuft. Sortierhinweise zu Bauschutt finden Sie hier.
Nicht hiervon betroffen ist Bauschutt, der offensichtlich als unbelastet gilt, dazu zählen:
• Dachziegel ohne Anhaftungen
• Pflastersteine und Gehwegplatten
• Randsteine
• Betonwerksteine, Rasengittersteine
• unverputzter Ziegelbruch