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Zufahrten und Gehwegüberfahrten

In verschiedenen Fällen kann es nötig sein, die Zuwegung von der Fahrbahn zu Grundstücken durch eine Zufahrt bzw. Gehwegüberfahrt zu gewährleisten. Das ist insbesondere bei Baustellen der Fall, wenn der eigentliche Gehweg noch nicht oder nicht vollständig vorhanden oder der Untergrund für die angedachte Nutzung nicht geeignet ist. Zufahrten und Gehwegüberfahrten gehören zu den öffentlichen Flächen und müssen der angedachten Nutzung entsprechend hergestellt werden.

Welche Zufahrten und Gehwegüberfahrten gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Zufahrten bzw. Gehwegüberfahrten: Die Dauerhafte Zufahrt für das alltägliche An- und Abfahren von Grundstücke sowie die Provisorische Gehwegüberfahrt, die bei zeitlich begrenzten Ereignissen, wie Baustellen, genutzt wird.

Wo werden Zufahrten und Gehwegüberfahrten beantragt?

Dauerhafte Zufahrten werden beim Betriebsamt, Provisorische Gehwegüberfahrten beim Ordnungsamt der Stadt Norderstedt beantragt.

Hier geht es zum Antrag  für dauerhafte Zufahrten.