Aufgrabungen
Ob Rohrbrüche, Kabelverlegungen, Schmutz- und Regenwasserleitungen oder neue Fernwärme-Leitungen – wenn unterirdisch gearbeitet wird, muss eventuell die Erde aufgegraben werden. Wir helfen mit, dass das immer korrekt geschieht und die Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger sowie den Verkehr möglichst gering sind.
Wer ist für Aufgrabungen zuständig?
Um Aufgrabungsarbeiten möglichst schnell und zielgerichtet durchzuführen, sind im Stadtgebiet Norderstedt verschiedene Organe und Institutionen beteiligt. Denn um die fachgerechte und den Auflagen der Aufgrabegenehmigung entsprechende Abwicklung zu gewährleisten, sind die jeweiligen Auftraggeber, wie Stadtwerke, das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr oder Unternehmen, wie Wilhelm Tell oder die Telekom, zuständig. Die korrekte Umsetzung der Verkehrsrechtlichen Genehmigung (Baustellenabsicherung, Baustellenbeschilderung, Verkehrsführung) überwachen dabei die Verkehrsaufsicht und das Ordnungsamt. Das Betriebsamt ist für die Kontrolle und Abnahme der fachgerechten Oberflächenwiederherstellung zuständig.
Welche Nachteile können entstehen?
Da bei Aufgrabungen Straßen, Gehwege oder die Erde aufgerissen werden muss, muss der betroffene Bereich abgesperrt werden. Für den Zeitraum der Bauarbeiten, entstehen also Baustellen, die den Verkehr beeinträchtigen können.
Wie laufen Aufgrabungen organisatorisch ab?
Nach der Beantragung der Aufgrabegenehmigung beim Ordnungsamt, zum Beispiel durch RWE zur Verlegung neuer Stromkabel, wird in einem Umlaufverfahren mit Ingenieuren, unter anderem aus dem Betriebsamt oder dem Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, die weitere Vorgehensweise geplant. Nach Festlegung eventueller Auflagen wird dann die Genehmigung an den Antragsteller zurückgeschickt und die Maßnahme durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten kontrolliert das Betriebsamt die fachgerechte Oberflächenwiederherstellung und prüft die betroffene Stelle nach vier Jahren erneut auf Folgeschäden, z.B. durch mangelhafte Verdichtung.