Speiseabfallentsorgung
Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle mit tierischen Bestandteilen müssen in einem Speiseabfallbehälter gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Dazu werden individuelle Lösungen für gastronomische Einrichtungen und Großküchen angeboten. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Entsorgungspartnern.
Wichtig
Die Verwertung und Beseitigung von Küchen- und Speiseabfällen unterliegt dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht.
Weiterführende Informationen
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebV)
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vom 21.09.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte.
- http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2014/1114/MELUR_141124_Tierkoerperbeseitigung.html