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Wildkrautbeseitigung

Durch den Bewuchs durch Wildkräuter kann es vorkommen, dass Gehwege und Straßen verengen und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Um dem entgegenzuwirken, müssen alle Straßen und Wege im Stadtgebiet regelmäßig von Wildkräutern gereinigt werden.

Zuständig für die Wildkrautbeseitigung ist jeweils der Straßenreinigungspflichtige. Für Geh- und Radwege also in der Regel der Anlieger, für das Straßenbegleitgrün das Betriebsamt. Bei Fahrbahnen, Rinnsteinen und Parkbuchten richtet sich die Zuständigkeit nach den Anlagen zur Straßenreinigungssatzung: In den Hauptverkehrsstraßen (Anlage 2) kümmert sich das Betriebsamt um die Wildkrautbeseitigung. In den vorwiegend von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzten Straßen (Anlage 1) sind die Anlieger auch an den Fahrbahnen, Rinnsteinen und Parkbuchten zur Wildkrautbeseitigung verpflichtet.

Wie oft werden Wildkräuter beseitigt?

Da das Wildkrautaufkommen sehr unterschiedlich ist, sind sie immer dann zu beseitigen, sobald sie eine Gefahr für den Verkehr darstellen können.

Gibt es Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger?

Während der Beseitigung der Wildkräuter kann es vereinzelt zu kleinen Staubildungen und Lärmbelästigung kommen.

Was passiert mit den gesammelten Wildkräutern?

Die von der Stadt beseitigten Wildkräuter werden in Kehrgutboxen gelagert und anschließend durch eine externe Firma abtransportiert und fachgerecht entsorgt.