Abfallgebühren
Abfallgebühren werden als finanzielle Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung mit allem was dazu gehört erhoben.
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Abfallgebühren in der Stadt Norderstedt.
Wie hoch sind die Abfallgebühren ab 01. Januar 2026?
Wie werden die Gebühren berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage einer regelmäßigen Kalkulation. Wie viel Müll wird anfallen? Wie viel wird es voraussichtlich kosten, den Müll einzusammeln, zu verwerten, zu behandeln und zu entsorgen? Wie entwickeln sich die Kosten allgemein? Zeichnen sich neue Tarifrunden ab? Welche gesetzlichen Änderungen stehen an, die sich auf die Kosten auswirken? Werden sich die Treibstoffkosten erhöhen? Es gilt auch, positive Entwicklungen mit einzubeziehen: Werden demnächst zusätzliche Einnahmen erwartet? Wo können wir als Betrieb die Arbeit effektiver gestalten und Kosten sparen? Mit den Abfallgebühren macht die Stadt keinen Gewinn.
Das Besondere an Gebühren ist, dass der Zweck der Verwendung, die Art der Berechnung und Erhebung gesetzlich festgelegt sind. Die gesetzlichen Grundlagen sind:
Abfallwirtschaftssatzung Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Norderstedt
Abfallwirtschaftsgebührensatzung Gebührensatzung
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG
Kommunalabgabengesetz des LandesSchleswig-Holstein KAG
Welche Leistungen sind bereits enthalten?
Diese Leistungen sind bereits in den Abfallgebühren enthalten und müssen nicht zusätzlich bezahlt werden:
- Abfall-Service-Center
- Abfallberatung
- Bereitstellung der Abfall App Norderstedt
- homepage mit aktuellen Informationen und Serviceleistungen
- Sperrmüllabholung auf Abruf, 2 x im Jahr bis je 3 m³ oder einmal bis zu 6 m³
- Abholung von sperrigem Altmetall im Rahmen der Sperrmüllsammlung
- Abholung von Elektro-Großgeräten im Rahmen der Sperrmüllsammlung
- Beratung von Gewerbebetrieben
- Kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll auf dem Wertstoffhof Norderstedt (je Haushalt bis zu 2 m³ pro Monat gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepass + Meldebestätigung)
- Kostenfreie Anlieferung von sperrigem Strauchwerk auf dem Wertstoffhof Norderstedt (je Haushalt bis zu 2 m³ je Anlieferung gegen Vorlage des Personalausweises bzw.Reisepass+Meldebestätigung)
- Kostenfreie Papierbehälter bei 4-wöchentlicher Leerung
- Nutzung der Schadstoffsammelstelle auf dem Wertstoffhof Norderstedt und Mobile Schadstoffsammlungen im Stadtgebiet
- Kostenlose Abgabe von Straßenlaub in der Saison an eine Sammelstelle im Stadtgebiet
- Kostenlose Abgabe von sperrigem Strauchwerk in der Saison an eine Sammelstelle im Stadtgebiet
- Wertstoffinseln für Papier und Pappe, Glas und Textilien
- Weihnachtsbaumabholung
Außerdem erhalten Sie bei uns darüber hinaus Informationen rund um Abfallvermeidung, -verwertung und -behandlung.
Wie kann ich meine Abfallgebühren reduzieren?
Der Schlüssel ist und bleibt die Abfallvermeidung. Wer zum Beispiel schon beim Einkauf auf weniger Verpackungen achtet, muss später weniger entsorgen, braucht weniger Abfallbehälter und zahlt folgerichtig auch weniger Gebühren.
Aber auch konsequente Abfalltrennung zahlt sich aus. Die Gebühren für Bioabfall sind günstiger als die für Restabfall. Wer wenig Abfall trennt und stattdessen vieles über den Restabfallbehälter entsorgt, muss mehr bezahlen als bei sorgfältiger Abfalltrennung notwendig wäre. Und wer gewissenhaft und clever einkauft, muss später auch zum Beispiel weniger verdorbene Lebensmittel teuer entsorgen.
Was wird mit meinen Gebühren finanziert?
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- Vermarktung verwertbarer Stoffe
- Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
- das Gebrauchtwarenhaus Hempels als Maßnahme zur Abfallreduzierung
Lastschriftmandat
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Am einfachsten funktioniert dies über unseren Online-Dienst.