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Reinigungspflicht der Stadt

Die Stadt Norderstedt ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Instandhaltung von Straßen, Parks und anderen städtischen Grundstücken verpflichtet. Dazu gehört auch die Reinigung aller Straßenbestandteile, also Fahrbahnen, Rinnsteine, Geh- und Radwege, Parkbuchten, Straßengrün, Randstreifen, Mittelinseln oder Sperrflächen.

Neben der Leerung der Papierkörbe reinigen wir außerdem ganzjährig an den verkehrsbedeutenden Straßen die Fahrbahnen und Rinnsteine sowie Geh- und Radwege vor städtischen Grünanlagen und Spielplätzen. Dazu setzen wir auf ein eingespieltes Team qualifizierter Mitarbeiter*innen und einen Reinigungsplan, der alle Aktivitäten steuert.

Wann werden Straßen und Gehwege gereinigt?

Um die 400 km Straßen und Gehwege in Norderstedt reinigen zu können, ist eine gründliche Planung besonders wichtig. Die dazu im Tourenplan festgelegten Strecken und Arbeiten werden im Normalfall zwischen Montag und Freitag abgefahren und gereinigt. Im Fall größerer Veranstaltungen ist auch eine Sonderreinigung – teilweise auch in Nachtarbeit – an Wochenenden möglich.

Wie werden Straßen und Gehwege gereinigt?

Für großflächige Verschmutzungen nutzen wir unsere Reinigungsfahrzeuge und andere Maschinen, wie Groß- und Kleinkehrmaschinen. Es wird aber auch immer wieder Handarbeit benötigt. Dann werden die Verunreinigungen mit Poly-Handbesen, Brenner, Schaufeln und Chemie-freien Reinigungsmitteln beseitigt.

Was passiert mit dem eingesammelten Schmutz?

Der durch die Mitarbeiter*innen des Betriebsamtes eingesammelte Kehricht wird in Kehrgutboxen gelagert, anschließend durch eine externe Firma abtransportiert und fachgerecht entsorgt.

Was gibt es zu beachten?

Wir sind bemüht, die Nachteile für die Bürger*innen während der Reinigungsarbeiten so gering, wie möglich zu halten. Leider kann es trotzdem immer wieder zu kleinen und vorübergehenden Staubildungen kommen.