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Abfallgebühren

Abfallgebühren werden als finanzielle Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung mit allem was dazu gehört erhoben.

Ab 1. Januar 2024 gelten neue Abfallgebühren in der Stadt Norderstedt. Dabei konnten die Gebühren für Bioabfall durchschnittlich um 9 Prozent gesenkt werden. Die Restabfallgebühren steigen um durchschnittlich 4 Prozent.

Wie hoch sind die Abfallgebühren ab 01. Januar 2024

Hier eine kurze Übersicht über Abfallgebühren ab 2024.


Eine Liste aller Abfallgebühren ab 2024 finden Sie hier

Wie werden die Gebühren berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage einer regelmäßigen jährlichen Kalkulation. Wie viel Müll wird anfallen? Wie viel wird es voraussichtlich kosten, den Müll einzusammeln, zu verwerten, zu behandeln und zu entsorgen? Wie entwickeln sich die Kosten allgemein? Zeichnen sich neue Tarifrunden ab? Welche gesetzlichen Änderungen stehen an, die sich auf die Kosten auswirken? Werden sich die Treibstoffkosten erhöhen? Es gilt auch, positive Entwicklungen mit einzubeziehen: Werden demnächst zusätzliche Einnahmen erwartet? Wo können wir als Betrieb die Arbeit effektiver gestalten und Kosten sparen? Mit den Abfallgebühren macht die Stadt keinen Gewinn.
Das Besondere an Gebühren ist, dass der Zweck der Verwendung, die Art der Berechnung und Erhebung gesetzlich festgelegt sind. Die gesetzlichen Grundlagen sind:

Abfallwirtschaftssatzung Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Norderstedt

Abfallwirtschaftsgebührensatzung  Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG

Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG

Kommunalabgabengesetz des LandesSchleswig-Holstein KAG

Welche Leistungen sind bereits enthalten?

Diese Leistungen sind bereits in den Abfallgebühren enthalten und müssen nicht zusätzlich bezahlt werden:

  • Abfall-Service-Center
  • Abfallberatung
  • Bereitstellung der Abfall App Norderstedt
  • homepage mit aktuellen Informationen und Serviceleistungen
  • Abholung von sperrigem Altmetall im Rahmen der Sperrmüllsammlung
  • Big Bag und Container zur Entsorgung von großen Abfallmengen
  • Verteilung der Kundenzeitung Durchblick an jeden Haushalt
  • Abholung von Elektro-Großgeräten 2 x im Jahr
  • Beratung von Gewerbebetrieben
  • Kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll auf dem Wertstoffhof Norderstedt (je Haushalt bis zu 2 m³ pro Monat gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepass + Meldebestätigung)
  • Kostenfreie Anlieferung von sperrigem Strauchwerk auf dem Wertstoffhof Norderstedt (je Haushalt bis zu 2 m³ je Anlieferung gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepass + Meldebestätigung)
  • Kostenfreie Papierbehälter bei 4-wöchentlicher Leerung
  • Nutzung der Schadstoffsammelstelle auf dem Wertstoffhof Norderstedt und Mobile Schadstoffsammlungen im Stadtgebiet
  • Kostenlose Abgabe von Straßenlaub in der Saison an Sammelstellen im Stadtgebiet (werden entsprechend bekannt gegeben)
  • Kostenlose Abgabe von sperrigem Strauchwerk an Sammelstellen im Stadtgebiet (werden entsprechend bekannt gegeben)
  • Sperrmüll auf Abruf, 2 x im Jahr bis zu je 3 m³ oder einmal bis zu 6 m³ kostenfrei
  • Wertstoffinseln für Papier und Pappe, Glas und Textilien sowie Elektro-Kleingeräte
  • Weihnachtsbaumabholung im Januar

Außerdem erhalten Sie bei uns darüber hinaus Informationen rund um Abfallvermeidung, -verwertung und -behandlung.

Wann war die letzte Gebührenerhöhung?

Bis 2019 gab es über 10 Jahren keine Gebührenerhöhung. 2019 und im Folgejahr mussten die Gebühren erhöht werden. Aber auch jetzt nach der Gebührenanpassung zählt Norderstedt im bundesweiten Ranking vergleichbarer Städte auf einem guten Tabellenplatz und gehört damit zu den Städten mit günstigen Entsorgungskosten.

Wie kann ich meine Abfallgebühren reduzieren?

Der Schlüssel ist und bleibt die Abfallvermeidung. Wer zum Beispiel schon beim Einkauf auf weniger Verpackungen achtet, muss später weniger entsorgen, braucht weniger Abfallbehälter und zahlt folgerichtig auch weniger Gebühren.

Aber auch konsequente Abfalltrennung zahlt sich aus. Die Gebühren für Bioabfall sind günstiger als die für Restabfall. Wer wenig Abfall trennt und stattdessen vieles über den Restabfallbehälter entsorgt, muss mehr bezahlen als bei sorgfältiger Abfalltrennung notwendig wäre. Und wer gewissenhaft und clever einkauft, muss später auch zum Beispiel weniger verdorbene Lebensmittel teuer entsorgen.

Was wird mit meinen Gebühren finanziert?

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
  • Vermarktung verwertbarer Stoffe
  • Abfallberatung
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
  • Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.