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Laubbeseitigung

Um einer Rutschgefahr vorzubeugen und die Verstopfung der Sieleinläufe und damit Wasseransammlungen zu verhindern, müssen Straßen und Wege regelmäßig von Laub befreit werden.

Wie kann ich Laub entsorgen?

Der ökologisch sinnvollste und wirtschaftlichste Weg ist, Laub im eigenen Garten zu kompostieren bzw. Beete damit abzudecken. Kompost, das "Gold" im Garten, ist der älteste und natürlichste Bodenverbesserer, den wir kennen. Zusätzliches Plus: Keine Tranportwege für die Verwertung.

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten (gebührenpflichtig):

  • in Biobehältern in den Größen 40, 60, 80, 120 oder 240 Liter. Bitte kein nasses Laub einfüllen. 
  • in Bio-Saisonbehältern (Leerung von April bis Dezember) ist nur in Verbindung mit einem ganzjährig angemeldeten
  • Biobehälter möglich.
  • in städtischen 60-Liter-Zusatzsäcken für Bioabfall (kostenpflichtig). Die Säcke werden am Entsorgungstag für Bioabfall
  • mitgenommen, wenn diese verschlossen mit einem kompostierbaren Band am Straßenrand bereit gestellt werden.
  • in 2 m³ Big Bags für Laub oder Strauchgut (kostenpflichtig)
  • in Containern des Betriebsamts in den Größen 7–30 m³ (kostenpflichtig)


Kostenfreie Anlieferung vom 4.11. bis zum 21.12.2024

Vom 4.11. bis zum 21.12.2024 können Norderstedter Privatpersonen Laub kostenfrei auf dem "Schotterparkplatz" gegenüber des Kulturwerks am See (beim Stadtpark) abgeben. Geöffnet ist Montag - Freitag von 8 - 14.30 Uhr. und Sonnabend von 8 - 13 Uhr.

Gut zu wissen: Die Container müssen selbst befüllt werden. Säcke, Beutel, die zur Anlieferung genutzt wurden, sind wieder mitzunehmen. Es stehen auch Container für sperriges Strauchgut bereit. Andere Gartenabfälle dürfen nicht hinein!

Wie oft werden öffentliche Flächen von Laub befreit?

Da sich in verschiedenen Monaten unterschiedlich viel Laub auf den öffentlichen Flächen der Stadt Norderstedt ansammelt, richtet sich die Laubbeseitigung immer nach der jeweiligen Jahreszeit und dem Bedarf. Daher ist im Herbst eine häufigere Laubbeseitigung erforderlich als zum Beispiel im Frühjahr.

Wer ist für die Laubbeseitigung zuständig?

Für die Beseitigung des Falllaubs im Straßenbegleitgrün oder auf städtischen Spielplätzen sowie in Parks und Grünanlagen ist die Stadt Norderstedt zuständig.
Bei Gehwegen, Radwegen, Fahrbahnen, Rinnsteinen und Parkbuchten ist der Straßenreinigungspflichtige auch für die Beseitigung des Falllaubs verantwortlich, in vielen Fällen also die Anliegerinnen und Anlieger.