Winterdienst
Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiter*innen die Fahrbahnen und Radwege frei und streuen bei Glatteis. Aber auch die Gehwege vor städtischen Spielplätzen und Grünflächen, Bushaltestellen sowie Treppen und Unterführungen werden von uns von Schnee und Eis befreit. Eine Anliegerpflicht zum Winterdienst auf Fahrbahnen besteht nicht.
Alles wichtige zum Winterdienst in Norderstedt finden Sie zusammengefasst auch hier:
- PDF-Datei: 412 kB
Wie werden die Straßen gereinigt?
Womit werden Straßen von Schnee und Glatteis befreit?
Welche Plichten haben die Anlieger*innen?
Wo muss geräumt werden?
Wie sind Schnee und Eis zu beseitigen?
Auf Gehwegen oder begehbaren Seitenstreifen muss ein mindestens 1,5 m breiter Streifen freigeräumt werden. Sollte der Schneefall anhalten, müssen die Wege wieder geräumt werden, sobald sie nicht mehr passierbar sind.
Außerdem müssen die Gehwege bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen, wie Sand oder Granulat, bestreut werden, bei Bedarf auch wiederholt.
Streusalz oder andere auftauende Mittel sind hier grundsätzlich nicht erlaubt. Nur an besonderen Stellen wie abschüssigen Strecken und auf Treppenstufen oder wenn bei Eisregen abstumpfende Mittel keine Wirkung mehr zeigen, darf Streusalz eingesetzt werden.
Wann muss geräumt werden?
Sofern der Schneefall anhält, muss der neue Schnee unverzüglich im Lauf des Tages geräumt werden. Im Laufe des Tages entstehende Glätte ist ebenfalls unverzüglich mit abstumpfenden Stoffen abzustreuen. Ab 20 Uhr können Schnee und Eis bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.
Wohin mit dem Schnee?
Was ist mit Haltestellen und öffentlichen Personennahverkehr?
Was passiert, wenn ich nicht räume und streue?
Für eine Nichtbeachtung der Winterdienstpflicht können Zwangsmaßnahmen und Bußgelder bis zu 500 Euro verhängt werden. Im schlimmsten Fall, etwa bei einem Unfall, kann es sogar noch teurer werden, da Strafverfahren wegen Körperverletzung und Schadensersatzforderungen drohen. Deshalb sollten Sie lieber einmal zu viel als zu wenig tätig werden.