Abfallgebühren
Abfallgebühren werden als finanzielle Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung mit allem was dazu gehört erhoben.
Ab 1. April 2023 gelten neue Abfallgebühren in der Stadt Norderstedt.
Worum geht es?
Die bereits zu Beginn des Jahres angekündigte notwendige Anpassung der Abfallgebühren wurde nun in der Märzsitzung der Stadtvertretung beschlossen. Damit gelten ab 1. April 2023 für private Haushalte neue Abfallgebühren. Im Grundsatz bedeutet das eine Erhöhung der Gebühren. Bei einigen Behältergrößen werden die Entsorgungsgebühren jedoch sogar niedriger.
Die Stadt Norderstedt verschickt im April Änderungsbescheide, die die neuen Abfallgebühren ausweist.
Wie hoch sind die Abfallgebühren ab 1.April 2023
Im Januar gab es schon einen Gebührenbescheid. Warum jetzt nochmal?
Ab 1.April 2023 tritt eine neue Gebührenordnung in Kraft. Daher ändert sich jetzt auch die Gebühren für Ihre Abfallbehälter. Im Änderungsbescheid ist genau dokumentiert, was nun zu bezahlen ist.
Was muss ich jetzt tun?
Wenn Sie das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen, müssen Sie gar nichts tun. Der geänderte Betrag wird automatisch in der richtigen Höhe von Ihrem Konto abgebucht.
Überweisen Sie per Dauerauftrag, achten Sie bitte darauf, ihrer Bank den neuen Betrag vor der ersten Fälligkeit mitzuteilen.
Bei Einzelüberweisungen bitte die einzelnen Fälligkeiten beachten und rechtzeitig überweisen.
Warum stehen im Bescheid unterschiedliche Beträge bei den Fälligkeiten?
Der erste Betrag ist die „alte“ Gebühr, die bis zum 15.02.2023 fällig war. Haben Sie den bezahlt, müssen Sie nichts weiter beachten. Die drei noch ausstehenden Beträge zeigen die Gebühr ab 01.04. mit ihren Fälligkeiten. Diese müssen entsprechend Ihrer Zahlungsweise beglichen werden.
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Warum habe ich keinen Änderungsbescheid bekommen?
Gebührenbescheide auch Änderungsbescheide über die Abfallgebühren bekommen die Eigentümer*innen bzw. die beauftragten Verwaltungen. Mieter*innen wenden sich daher bei Fragen zur Abrechnung der Abfallgebühren immer an die Eigentümer*in oder an die beauftragten Verwaltungen.
Warum werden die Abfallgebühren angepasst?
Gründe für die notwendige Anpassung sind zum Beispiel steigende Energie- und Personalkosten, sinkende Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier. Diese Verluste konnten nicht vollständig durch Einnahmen kompensiert werden.
Werden die Gebühren für alle Abfallbehälter höher?
Für einen 60 Liter Abfallbehälter zahlt man dann 60 Cent im Monat mehr. Bei einem 120 Liter Behälter sind es 2,95 Euro mehr im Monat.
Die Gebühren für Biobehälter in den Größen 40, 60 und 80 Litern reduzieren sich.
Die Leerung der Papiertonne bleibt kostenfrei!
Alle Abfallgebühren, die ab 1.04. 2023 zu zahlen sind, finden Sie in der
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Wie werden die Gebühren berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage einer regelmäßigen jährlichen Kalkulation. Wie viel Müll wird anfallen? Wie viel wird es voraussichtlich kosten, den Müll einzusammeln, zu verwerten, zu behandeln und zu entsorgen? Wie entwickeln sich die Kosten allgemein? Zeichnen sich neue Tarifrunden ab? Welche gesetzlichen Änderungen stehen an, die sich auf die Kosten auswirken? Werden sich die Treibstoffkosten erhöhen? Es gilt auch, positive Entwicklungen mit einzubeziehen: Werden demnächst zusätzliche Einnahmen erwartet? Wo können wir als Betrieb die Arbeit effektiver gestalten und Kosten sparen? Mit den Abfallgebühren macht die Stadt keinen Gewinn.
Das Besondere an Gebühren ist, dass der Zweck der Verwendung, die Art der Berechnung und Erhebung gesetzlich festgelegt sind. Die gesetzlichen Grundlagen sind:
Abfallwirtschaftssatzung Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Norderstedt
Abfallwirtschaftsgebührensatzung Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG
Kommunalabgabengesetz des LandesSchleswig-Holstein KAG
Welche Leistungen sind bereits enthalten?
Diese Leistungen sind bereits in den Abfallgebühren enthalten und müssen nicht zusätzlich bezahlt werden:
- Abfall-Service-Center
- Abfallberatung
- Bereitstellung der Abfall App Norderstedt
- Zustellung des persönlichen Abfallkalenders
- Abholung von sperrigem Altmetall im Rahmen der Sperrmüllsammlung
- Big Bag und Container zur Entsorgung von großen Abfallmengen
- Verteilung der Kundenzeitung Durchblick an jeden Haushalt
- Abholung von Elektro-Großgeräten 2 x im Jahr
- Beratung von Gewerbebetrieben
- Kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll auf dem Wertstoffhof Norderstedt (je Haushalt bis zu 2 m³ pro Monat gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepass + Meldebestätigung)
- Kostenfreie Anlieferung von sperrigem Strauchwerk auf dem Wertstoffhof Norderstedt (je Haushalt bis zu 2 m³ pro Monat gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepass + Meldebestätigung)
- Kostenfreie Papierbehälter bei 4-wöchentlicher Leerung
- Nutzung der Schadstoffsammelstelle auf dem Wertstoffhof NorderstedtMobile Schadstoffsammlungen im Stadtgebiet
- Kostenlose Abgabe von Straßenlaub in der Saison an Sammelstellen im Stadtgebiet (werden entsprechend bekannt gegeben)
- 2 x jährlich Strauchwerk-Straßensammlung
- Sperrmüll auf Abruf, 2 x im Jahr bis zu je 3 m³ oder einmal bis zu 6 m³ kostenfrei
- Wertstoffinseln für Papier und Pappe, Glas und Textilien sowie Elektro-Kleingeräte
- Weihnachtsbaumabholung im Januar
Außerdem erhalten Sie bei uns darüber hinaus Informationen rund um Abfallvermeidung, -verwertung und -behandlung.
Wann war die letzte Gebührenerhöhung?
Bis 2019 gab es über 10 Jahren keine Gebührenerhöhung. 2019 und im Folgejahr mussten die Gebühren erhöht werden. Aber auch jetzt nach der Gebührenanpassung zählt Norderstedt im bundesweiten Ranking vergleichbarer Städte auf einem guten Tabellenplatz und gehört damit zu den Städten mit günstigen Entsorgungskosten.
Wie kann ich meine Abfallgebühren reduzieren?
Der Schlüssel ist und bleibt die Abfallvermeidung. Wer zum Beispiel schon beim Einkauf auf weniger Verpackungen achtet, muss später weniger entsorgen, braucht weniger Abfallbehälter und zahlt folgerichtig auch weniger Gebühren.
Aber auch konsequente Abfalltrennung zahlt sich aus. Die Gebühren für Bioabfall sind günstiger als die für Restabfall. Wer wenig Abfall trennt und stattdessen vieles über den Restabfallbehälter entsorgt, muss mehr bezahlen als bei sorgfältiger Abfalltrennung notwendig wäre. Und wer gewissenhaft und clever einkauft, muss später auch zum Beispiel weniger verdorbene Lebensmittel teuer entsorgen.
Was wird mit meinen Gebühren finanziert?
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- Vermarktung verwertbarer Stoffe
- Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.