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Wertstoffhof Norderstedt

Am Montag, 26. und am Dienstag 27.1.2026 hat der Wertstoffhof komplett geschlossen! Grund hierfür sind gesetzliche vorgeschriebene Fortbildungen der Mitarbeitenden.

Der Wertstoffhof Norderstedt befindet sich in der Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt. Hier können Gewerbebetriebe Abfälle und Wertstoffe abgeben.


Schließzeiten zu Weihnachten und Neujahr

Der Wertstoffhof ist an den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr geschlossen. Zusätzlich ist am  24., 27. und 31. Dezember 2025 geschlossen. An den übrigen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten. Wichtig: Am Sonnabend, 20.12. ist nur die Schadstoff-Sammelstelle geschlossen.Der übrige Wertstoffhof ist geöffnet.

Dürfen Gewerbekunden Abfälle anliefern?

Gewerbebetriebe dürfen gegen ein Entgelt ebenfalls anliefern. Achten Sie bitte darauf, dass auch Gewerbebetriebe aufgrund der Kapazitäten des Wertstoffhofs nur in haushaltsüblichen Mengen anliefern dürfen. Entgelte 2024 für Gewerbekunden

Wie kann ich bezahlen?

Bezahlen können Sie in bar oder vorzugsweise mit EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch.

Was wird nicht angenommen?

  • Altglas (Behälterglas, wie Flaschen und Gläser) Dafür nutzen Sie bitte die Altglascontainer im Stadtgebiet
  • Munition
  • Feuerwerkskörper
  • Akkus aus Fahrrädern und Rollern, die schwerer als 500 Gramm sind. Wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie die Gegenstände gekauft haben.
  • radioaktiver, infektiöser abfall (z.B. Spritzen)
  • Mutterboden/Oberboden wird nicht auf dem Wertstoffhof angenommen. Kann aber in Big Bags gegen Gebühr abgeholt werden. abfall-service-center@norderstedt.de 

Was ist mit schadstoffhaltigen Abfällen?

Abfälle mit hohem gefährlichen Inhalten, müssen gesondert entsorgt werden. Für Privatpersonen ist das in haushaltsüblichen Mengen (maximal 10 Kilogebinde) kostenlos. Die Annahmestelle für schadstoffhaltige Abfälle befindet sich auf dem Wertstoffhof. Zusätzlich finden mobile Sammlungen in den Stadtteilen statt. Termine mobile Schadstoffsammlungen
Denken Sie bitte daran, dass gerade gefährliche Abfälle nur in geschlossenen, intakten Behältnissen entgegengenommen werden. Am besten in der Originalverpackung.
Beispiele für schadstoffhaltige Abfälle:

  • Elektrogeräte (hier besteht auch eine Rücknahmepflicht durch den Händler. Fragen Sie dort nach, wo Sie das Gerät gekauft haben. Gilt auch für online-Händler.
  • Farben
  • Lacke
  • Verdünner
  • Asbest und Dämmmaterial (KMF)
  • Dachpappe

Abfall ABC

Nehmen Sie auch Asbest an?

Gegen Gebühr werden kleinere Mengen Asbest angenommen. Hier ist besondere Vorsicht geboten! Asbest oder künstliche Mineralfaser (KMF) muss vor Eintreffen auf dem Wertstoffhof in spezielle Big Bags verpackt werden, die zuvor beim Betriebsamt gekauft werden müssen. Auf dem Wertstoffhof ist ein Verpacken krebserregender Stoffe nicht zulässig.

Neu:  Was muss ich bei der Abgabe von Bauschutt beachten?

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es Änderungen hinsichtlich der Annahme von Bauschutt auf dem städtischen Wertstoffhof und bei der Entsorgung mittels „Big Bags“ und Containern.

Da dem Bauschutt die mögliche Belastung mit Asbest nicht durch reine Inaugenscheinnahme anzusehen ist, gibt der Gesetzgeber hier eine klare Systematik vor: Sämtliche Baumassen, welche Asbest enthalten könnten und vor Oktober 1993 verbaut worden sind, stehen demnach unter Generalverdacht, sind also untersuchungspflichtig. Die Kundinnen und Kunden des Betriebsamtes müssen nachweisen, dass mineralischer Bauabfall, der entsorgt werden soll, asbestfrei ist. Dies kann zum Beispiel durch ein Gutachten eines Sachverständigen geschehen. Oder mittels eines Nachweises, dass das Material nachweislich nach Oktober 1993 verbaut worden ist.

Die Erklärung sowie der Nachweis zur Asbestfreiheit von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen müssen bei der Annahme schriftlich vorliegen. Den Vordruck gibt es hier Vordruck Asbestfreiheit  , auf dem Wertstoffhof oder beim Abfall-Service-Center. Wird der Nachweis nicht erbracht, werden die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle grundsätzlich als asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle eingestuft. Sortierhinweise zu Bauschutt finden Sie hier.

Nicht hiervon betroffen ist Bauschutt, der offensichtlich als unbelastet gilt, dazu zählen:
• Dachziegel ohne Anhaftungen
• Pflastersteine und Gehwegplatten
• Randsteine
• Betonwerksteine, Rasengittersteine
• unverputzter Ziegelbruch

Wie vermeide ich lange Wartezeiten?

  • Sortieren Sie Abfälle und Wertstoffe schon zu Hause vor, damit das Abladen auf dem Wertstoffhof zügig vorangeht
  • Denken Sie daran, dass Sie die Dinge, die Sie abgeben möchten, selbst aus dem Kofferraum/ Autoinnenraum heben müssen.
  • Nur Bretter, Pfähle und ähnliches mit einer maximalen Länge von 2,50 m passen problemlos in die bereitgestellten Container.
  • Auf dem Wertstoffhof herrscht oft Hochbetrieb. Besonders freitags ab Mittag, sonnabends und montags herrscht Hochbetrieb. Dienstag bis donnerstags sind die Wartezeiten geringer. Nutzen Sie diese Zeiten, wenn Sie die Möglichkeiten haben.

Was muss ich beachten, wenn ich den Wertstoffhof aufsuche?

Es handelt sich beim Wertstoffhof um ein Provisorium. Parallel muss auf dem Gelände der reguläre Betrieb des Betriebsamtes mit seinen 150 Mitarbeiter*innen und 80 Fahrzeugen für zum Beispiel Müllabfuhr, Stadtentwässerung und Grünflächen sichergestellt sein.

  • Folgen Sie allen Anweisungen der Mitarbeitenden des Wertstoffhofs.
  • Auf dem Gelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
  • Das Betreten und Befahren des Wertstoffhofs geschieht auf eigene Gefahr.
  • Eltern haften für Ihre Kinder.