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Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Seit dem 1. April 2010 sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger nachweispflichtiger gefährlicher Abfälle verpflichtet, das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) durchzuführen. Das bedeutet: Der Entsorgungsweg gefährlicher Abfälle muss durch elektronische Nachweise sowie Begleit- und Übernahmescheine dokumentiert, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und in Registern abgelegt werden.

Geltungsbereich

Die Pflicht zum Durchführen des elektronischen Nachweis- und Begleitscheinverfahrens (eANV) haben Erzeuger, Beförderer und Entsorger nachweispflichtiger gefährlicher Abfälle.

Von der eANV ausgenommen sind

  • Erzeuger gefährlicher Abfälle bei Kleinmengen unter 2 Gewichtstonnen/Jahr
  • Erzeuger, Beförderer und Entsorger ungefährlicher Abfälle
  • Privathaushalte

So nehmen Sie teil

Zur direkten Nutzung des so genannten Länder-eANV registrieren Sie sich unter www.zks-abfall.de. Dort bietet die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) ein System, in dem Sie Ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine ganz einfach eingeben und versenden können.

Registrierung im ZKS

Vor der Teilnahme am eANV müssen Sie sich mit Ihrer behördlichen Erzeuger-/Beförderernummer bei der ZKS registrieren und dort ein Postfach einrichten. Das geht entweder direkt bei der ZKS oder bei einem entsorgerunabhängigen Webportal des eANV-Providers oder eines anderen IT-Anbieters.

Das Betriebsamt berät Sie bei der Erstellung der notwendigen Nachweisdokumente.